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Der
Offenen Jugendarbeit des Jugendtreffs Leutenbach
September
2004

Die
Konzeption beschreibt
1.)
die gesetzlichen Rahmenbedingungen
2.)
die Charakterisierung des Lebensumfelds
3.)
die Geschichte des Jugendtreffs
4.)
das Personal
5.)
die Prinzipien der Offenen Jugendarbeit
6.)
die Ziele der pädagogischen Arbeit
7.)
das Haus: a.) die Räume
b.)
die Ausstattung
c.)
die Hausordnung
8.)
die Besucher und Besucherinnen
9.)
die Aufgaben
10.)
die Finanzierung
11.)
Evaluation (Überprüfung der Arbeitsergebnisse)
12.)
und die Fortschreibung der Konzeption
13.)
Konkrete Planungsergebnisse und Arbeitsziele für 1 Jahr
der
pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Was
ist eigentlich die „Offene Jugendarbeit“ im
Jugendtreff Leutenbach?
Wozu gibt es sie? Wer arbeitet dort wie und
mit wem? Was haben Jugendliche der Gemeinde davon, den Jugendtreff ab
und zu oder regelmäßig zu besuchen? Und wer bezahlt
das Ganze? Fragen, die für Jugendliche und ihre Eltern,
interessierte Bürger/innen, die Schule und nicht zuletzt alle,
die mit dem Jugendtreff zusammenarbeiten sollen und wollen (Verwaltung,
Gemeinderäte, Ämter, Honorarkräfte,
Fach-Hoch-Schulen, u.s.w.), berechtigterweise stellen.
Die Offene Jugendarbeit hat in Leutenbach
seit 1997 ihren festen Platz in der Infrastruktur. Die Bedingungen und
Aufgaben von damals haben sich jedoch auf vielfältige Weise
geändert: Mitarbeitersituation, Haus, andere
Besuchergeneration, Änderungen im Bildungsplan….
dass es notwendig war, all dies neu zu beschreiben und das Profil des
Jugendtreffs auch nach außen gut verständlich zu
machen.
1.)
Das Gesetz formuliert:
§
11 des KJHG
(1)
Juge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu
stellen
(3)
Schwerpunkt der Jugendarbeit
1.
außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer,
sozialer, gesundheitlicher,
kultureller
... Bildung
3. Sport,
Spiel und Geselligkeit
6.
Jugendberatung
In Ergänzung zu bestehenden
Angeboten war es notwendig, ein offenes Angebot zu installieren. In
bestimmten Bereichen decken wir Aufgaben nach § 13 ab (soziale
Gruppenarbeit), sind aber eingestellt als Mitarbeiter der Offenen
Jugendarbeit mit Schwerpunkt § 11.
Die Gesamtverantwortung für die
Planung liegt beim Kreis, die Städte und Gemeinden sind nach
§§ 79, 80 und 85 sachlich zuständig
für die Gewährung von Leistungen und die
Erfüllung anderer Aufgaben.
2.)
Charakterisierung des Lebensumfelds
Leutenbach
-
hat
ca. 11 000 Einwohner auf einer Gesamtgemarkungsfläche von 15
qkm
-
ist
seit der Gemeindestrukturreform Gesamtgemeinde der drei kleineren
Gemeinden Leutenbach (ca. 5000 Einw.), Nellmersbach (ca. 3000 Einw.)
und Weiler zum Stein (ca. 3000 Einw.); Leutenbach hat keinen
(historischen) Ortskern, sondern jedes
Wohngebiet hat eine eigene kleine
Infrastruktur (Ortsmitte, Feuerwehr, Grundschule, Kindergarten,
Bücherei, Kirchengemeinde, Vereine,…)
-
liegt
an der „Entwicklungsachse“ entlang der S-Bahnlinie
Stuttgart – Backnang, 1km bis zum Bahnhof Winnenden; und 1 km
bis zur B14; der Mietspiegel ist entsprechend hoch,
-
die
Gemeinden wachsen stetig, Neubaugebietserschließungen seit
den 60er Jahren zunächst mit den Flüchtlings- und
Vertriebenensiedlern (1961 25% der Bevölkerung); Ansiedlung
von Gastarbeitern (1970 11% der Bevölkerung), dh. zur Zeit
Migrantenkinder der 3. und 4. Generation; 76% 1- und
2-Familienhäuser
-
hat
drei Wohngebiete, die alle drei Arbeitendensiedlungen sind (sog.
„Schlafstädte“). Die Bevölkerung
nutzt den Großraum als Arbeitsmarkt; eigene
Industrieansiedelung seit den 70er Jahren;
-
hat
christliche Kirchen in allen drei Wohngebieten; traditionelle Vereine
(Sport, Musik, Feuerwehr) seit ca. 100 Jahren. Neue Vereine und
Initiativen seit ca. 10 Jahren (Drogeninitiativen, AWO…)
-
hat
eine Werkrealschule; Gymnasien und Realschulen sind in Winnenden,
-
kennt
informelle Plätze für Jugendliche.
3.)
Geschichte des Jugendtreffs:
-
Jugendliche
der Gemeinde Leutenbach formulierten ihren Bedarf nach einem Platz /
Raum;
-
1996
wird dieser als Jugendbericht vor dem Gemeinderat vorgestellt und
beraten;
-
Es
wird Bedarf für einen Jugendtreff festgestellt, eine Mehrheit
im Gemeinderat befürwortet die Einrichtung einer Offenen
Jugendarbeit;
-
Ein
Gebäude in der Walkmühlenstraße wird als
Provisorium unter Mithilfe der Jugendlichen renoviert; Eine ABM-Stelle
für einen Sozialarbeiter wird geschaffen. Inbetriebnahme
4.3.1997.
-
1997
wird eine zweite AMB-Stelle besetzt. Beide Stellen zunächst je
100%,
-
1998
wird eine Stelle auf Wunsch einer neuen Mitarbeiterin auf 75% reduziert.
-
Im
Oktober 1999 wird nach Abriss des Gebäudes
Walkmühlenstraße der Neubau in der Schulerweiterung
von der Offenen Jugendarbeit bezogen.
-
Aus
ABM-Stellen werden feste Stellen.
4.)
Personal
Zwei
Stellen für Dipl. Sozialarbeiter / Sozialpädagogen
(FH), 100 % und 75 % ;
Idealer
Weise zurzeit geschlechtsparitätisch - derzeit besetzt mit Frau
Dahlinger
Reinigungskraft
5.)
Prinzipien der Offenen Jugendarbeit
Offenheit
/ Freiwilligkeit
Selbstorganisation
/ Partizipation
Interessenorientierung
/ Erlebensweltorientierung
Pluralität
des Angebots / Methodenvielfalt
Gemeinwesenorientierung
Niedrigschwelligkeit
6.)
Ziele
-
Jugendliche
und junge Erwachsene durch den Prozess des Erwachsen-Werdens zu
begleiten;
-
Raum,
Angebot und Herausforderung schaffen, um die Er-Lebenswelt zu erweitern;
-
Schaffung
nichthomogener Gruppen, um ethnische Inseln zu vermeiden und soziale
Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen;
-
Hilfestellung
bei der Bewältigung schwieriger Aufgaben des Reifens;
-
Außerschulische
Bildung;
-
Lobby
für Jugendliche sein in Verwaltung, Gemeinde,
Öffentlichkeit, auf politischer Ebene, d.h. Interessen,
Bedürfnisse, Potentiale und Kompetenzen nach außen
aktiv vertreten.
7.)
Das Haus
Ein modernes Gebäude (1999) als
Teil der Schulerweiterung der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule
am Ortsrand von Leutenbach, jedoch nicht an den Schulbetrieb
angegliedert;
a.) der Raum
-
Ein
großer Raum von ca. 80qm, durch eine flexible Wand in 20qm
und 60qm zu trennen;
-
Küche
mit offener Theke zum großen Raum;
-
Internetcafé,
3 Arbeitsplätze mit DSL-Anschluss;
-
Werkstatt
mit breiter Tür, (eine Art begehbarer Schrank) ausgestattet
mit Werk-, Mal-, Näh- und Bastelmaterial;
-
Büro
für Mitarbeiter mit 2 Arbeitsplätzen;
-
Getrennte
Toiletten; Behindertentoilette;
-
Speise-,
Getränke- und Putzkammer;
-
Terrasse
ca. 70 qm; überdachter Eingangbereich;
b.) Die Ausstattung
mit Spielgeräten, Spielen, PCs, TV, modernen Medien,
Sportgeräten, Küchenutensilien, Möbeln, usw.
orientiert sich an den Bedürfnissen der Besucher/innen:
Sie soll
-
sauber
und gewartet sein,
-
zum
Verweilen einladen,
-
Spielraum
zum Mitmachen und kreativen Gestalten lassen,
-
die
„Werke“ der Besucher/innen aufnehmen,
-
flexibel
und praktisch zu handhaben sein,
-
langsam
ergänzt und erweitert werden.
c.) Die Hausordnung (im
Anhang)
-
Der
Umgang im Miteinander der Besucher/innen untereinander und der
Mitarbeiter wird in der Hausordnung aufgezeigt. Sie hängt im
Haus aus.
-
Die
pädagogische Ausrichtung ist maßgebend: die
Hausordnung ist vergleichbar mit der Mittellinie der Straße,
die helfen soll, Unfälle zu vermeiden.
-
Sie
wird nicht als Gesetz eingesetzt, bei dessen Verstoß
unumgänglich Sanktionen folgen. Es bleibt im Ermessen der
Mitarbeiter, die Gesamtsituation der Gruppe, des Einzelnen und des
Machbaren einzuordnen und entsprechend zu reagieren.
-
Respekt
vor Eigentum, das geltende BGB und JSG und das Eingebettet sein in das
Gemeinwesen Leutenbach sind explizit angesprochen;
-
Die
Mitarbeiter haben das Hausrecht.
-
Hausverweis
bzw. Hausverbot werden ausschließlich als letztes Mittel
eingesetzt, um Besucher/innen zu schützen oder den laufenden
Betrieb aufrechterhalten zu können.
8.)
Besucher/innen
-
Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 12 bis 19 Jahren;
-
Kinder und
Jugendliche aus Leutenbach und ihre Gäste;
-
Jüngere
und Ältere, die sich in den laufenden Betrieb gut integrieren;
-
Junge Erwachsene,
die den Abnabelungsprozess in Freizeit oder/und emotional noch nicht
beendet haben;
-
Junge Erwachsene,
die sich in Verantwortung für bestimmte Bereiche stellen.
9.)
Aufgaben der Mitarbeiter/in
a.)
Pädagogische Aufgaben:
-
Die
Besucher/innen werden zum Umgang mit „neuen Medien“
angeregt und können so ihre Medienkompetenz erweitern;
-
Projekte,
Ausflüge, erlebnispädagogische Maßnahmen,
Parties, Unternehmungen aller Art werden durchgeführt;
-
Die Jugendlichen
sollen sich beteiligen können; auf Vollversammlungen wird
über Geschehenes, Aktuelles und zu Planendes gesprochen;
-
Angebote
in Handwerk und Kunst, Sport und Bewegung, Kultur und Politik, Musik
und Medien können in Anspruch genommen werden;
-
Die
Besucher/innen erhalten Unterstützung in allen
Schulangelegenheiten (Referate, Hausaufgaben, Projektarbeiten,
Lernschwierigkeiten, Schwänzen, Ärger mit
LehrerInnen, …)
-
Sowohl
für Mädchen als auch für Jungs werden
geschlechtspezifische Angebote geschaffen; die Mitarbeiter/in sind
integriert in Mädchenarbeit und Jungenarbeit des Kreishauses
der Jugendarbeit und machen Teilnahme an kreisweiten Angeboten
möglich;
-
bei
Gestaltung und Bewältigung von Freizeit und freier Zeit
erhalten die Besucher/innen Hilfe Anregungen;
-
in
Krisensituationen kann Einzelbegleitung notwendig und kurzzeitig von
Mitarbeitern durchgeführt werden;
-
Die
Mitarbeiter/in setzen pädagogische Schwerpunkte, greifen
Trends und Tendenzen in Jugendkultur auf und leiten evtl.
präventive Maßnahmen ein;
-
Wöchentlich
findet eine Teamsitzung statt, außerdem eine Jahresklausur
(Reflexion, Planung, Austausch,…)
-
Fort-
und Weiterbildung sind ständige Aufgaben der Mitarbeiter/in;
-
Als
Angebot
gibt es einen Mittagsimbiss für Mittagsschüler/innen,
-
Sowie
Unterstützung bei Suche nach Praktikumsstelle,
Ausbildungsplatz, Bewerbungen;
Aufgabe
der Mitarbeiter/in ist es, dies alles zu garantieren.
b.) Verwaltungsaufgaben:
-
Verwaltung der
Theke;
-
Planung des
Sommerferienprogramms der Gemeinde Leutenbach;
-
Teilnahme an
Gremien, aktives Vertreten der Interessen der Jugendlichen;
-
Buchhaltung;
Beantragung von Zuschüssen; Abgabe des Haushaltsplans bis
30.8. des Jahres;
-
Anleitung des
Zivildienstleistenden;
-
Betreuung von
Sozialstunden (Jugendgerichtshilfe);
c.)
Öffentlichkeitsarbeit:
-
Präsenz
in den Medien wie Amtsblatt, Winnender Zeitung, …
-
Pflege
hauseigener Homepage;
-
Teilnahme am
Sommerferienprogramm und der Hocketse mit eigenem Angebot;
-
Kooperation mit
ortsansässigen Vereinen, Kirchen, Schulen; mit anderen
Jugendhäusern, KJR, Jugendamt, Beratungsstellen, Arbeitsamt
und Gerichtshilfe,….
-
Kontaktpflege zu
Nachbarn und Schule;
10.)
Finanzierung
-
Träger
des Jugendtreffs ist die Gemeinde Leutenbach.
-
Die Finanzierung
wird über den Gemeindehaushalt abgewickelt.
-
Den Mitarbeitern
stehen Konten zur Verfügung, die über die Gemeinde
abgerechnet werden. (Anschaffungen, Unternehmungen, Betriebskosten).
-
Die Offene
Jugendarbeit muss ihren Haushaltsplan bis 30. 8. jeden Jahres
eingereicht haben.
-
Die Thekenkasse
wird von den Mitarbeitern geführt. Aus den Einnahmen wird
täglicher Bedarf an Lebensmitteln eingekauft. Mit
Überschüssen werden soziale Engpässe bei
Unternehmungen unterstützt unter dem Motto: „von
Jugendlichen für Jugendliche“.
11.)
Evaluation durch:
-
wöchentlichen
Austausch mit der Verwaltung,
-
regelmäßige
¼ Jahresberichte,
-
Jahresabschlussbericht
von dem Verwaltungsausschuss,
-
Umfragen bei
Jugendlichen;
-
Statistische
Erhebungen,
-
Laufende
Dokumentation, Fotos und Videos;
-
Gespräche
mit älteren ehemaligen Besucher/innen;
-
Vollversammlung
(Lob und Kritik als Barometer)
-
12.)
Fortschreibung der Konzeption
-
Nach jeder
Jahresklausur wird überprüft, ob die Konzeption
fortgeschrieben werden sollte.
-
Reflexion der
Planungsergebnisse: was wurde wie durchgeführt? Was nicht? Was
ist wie zu bewerten? Worin liegen Ursachen für Gelingen oder
Nicht-Gelingen? Was wird in welcher Form wiederholt, was entwickelt
sich aus Vorangegangenem?...
-
Aktuelle
Pädagogische Schwerpunkte werden formuliert.
-
Möglichst
konkrete Planungsergebnisse werden festgeschrieben.
Copyright:
Peter Bartl, 71397 Leutenbach, webmaster@jugendtreff-leutenbach.de
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