Konzeption

 

 

Der Offenen Jugendarbeit des Jugendtreffs Leutenbach

September 2004

 

 

Die Konzeption beschreibt

 

1.) die gesetzlichen Rahmenbedingungen

2.) die Charakterisierung des Lebensumfelds

3.) die Geschichte des Jugendtreffs

4.) das Personal

5.) die Prinzipien der Offenen Jugendarbeit

6.) die Ziele der pädagogischen Arbeit

7.) das Haus: a.) die Räume

b.) die Ausstattung

c.) die Hausordnung

8.) die Besucher und Besucherinnen

9.) die Aufgaben

10.) die Finanzierung

11.) Evaluation (Überprüfung der Arbeitsergebnisse)

12.) und die Fortschreibung der Konzeption

13.) Konkrete Planungsergebnisse und Arbeitsziele für 1 Jahr

 

der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen.


Was ist eigentlich die „Offene Jugendarbeit“ im Jugendtreff Leutenbach?

Wozu gibt es sie? Wer arbeitet dort wie und mit wem? Was haben Jugendliche der Gemeinde davon, den Jugendtreff ab und zu oder regelmäßig zu besuchen? Und wer bezahlt das Ganze? Fragen, die für Jugendliche und ihre Eltern, interessierte Bürger/innen, die Schule und nicht zuletzt alle, die mit dem Jugendtreff zusammenarbeiten sollen und wollen (Verwaltung, Gemeinderäte, Ämter, Honorarkräfte, Fach-Hoch-Schulen, u.s.w.), berechtigterweise stellen.

Die Offene Jugendarbeit hat in Leutenbach seit 1997 ihren festen Platz in der Infrastruktur. Die Bedingungen und Aufgaben von damals haben sich jedoch auf vielfältige Weise geändert: Mitarbeitersituation, Haus, andere Besuchergeneration, Änderungen im Bildungsplan…. dass es notwendig war, all dies neu zu beschreiben und das Profil des Jugendtreffs auch nach außen gut verständlich zu machen.

 

1.) Das Gesetz formuliert:

§ 11 des KJHG

(1) Juge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen

(3) Schwerpunkt der Jugendarbeit

1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,

kultureller ... Bildung

3. Sport, Spiel und Geselligkeit

6. Jugendberatung

 

In Ergänzung zu bestehenden Angeboten war es notwendig, ein offenes Angebot zu installieren. In bestimmten Bereichen decken wir Aufgaben nach § 13 ab (soziale Gruppenarbeit), sind aber eingestellt als Mitarbeiter der Offenen Jugendarbeit mit Schwerpunkt § 11.

Die Gesamtverantwortung für die Planung liegt beim Kreis, die Städte und Gemeinden sind nach §§ 79, 80 und 85 sachlich zuständig für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben.

 

2.) Charakterisierung des Lebensumfelds

Leutenbach

  • hat ca. 11 000 Einwohner auf einer Gesamtgemarkungsfläche von 15 qkm

  • ist seit der Gemeindestrukturreform Gesamtgemeinde der drei kleineren Gemeinden Leutenbach (ca. 5000 Einw.), Nellmersbach (ca. 3000 Einw.) und Weiler zum Stein (ca. 3000 Einw.); Leutenbach hat keinen (historischen) Ortskern, sondern jedes

Wohngebiet hat eine eigene kleine Infrastruktur (Ortsmitte, Feuerwehr, Grundschule, Kindergarten, Bücherei, Kirchengemeinde, Vereine,…)

  • liegt an der „Entwicklungsachse“ entlang der S-Bahnlinie Stuttgart – Backnang, 1km bis zum Bahnhof Winnenden; und 1 km bis zur B14; der Mietspiegel ist entsprechend hoch,

  • die Gemeinden wachsen stetig, Neubaugebietserschließungen seit den 60er Jahren zunächst mit den Flüchtlings- und Vertriebenensiedlern (1961 25% der Bevölkerung); Ansiedlung von Gastarbeitern (1970 11% der Bevölkerung), dh. zur Zeit Migrantenkinder der 3. und 4. Generation; 76% 1- und 2-Familienhäuser

  • hat drei Wohngebiete, die alle drei Arbeitendensiedlungen sind (sog. „Schlafstädte“). Die Bevölkerung nutzt den Großraum als Arbeitsmarkt; eigene Industrieansiedelung seit den 70er Jahren;

  • hat christliche Kirchen in allen drei Wohngebieten; traditionelle Vereine (Sport, Musik, Feuerwehr) seit ca. 100 Jahren. Neue Vereine und Initiativen seit ca. 10 Jahren (Drogeninitiativen, AWO…)

  • hat eine Werkrealschule; Gymnasien und Realschulen sind in Winnenden,

  • kennt informelle Plätze für Jugendliche.

 

3.) Geschichte des Jugendtreffs:

  • Jugendliche der Gemeinde Leutenbach formulierten ihren Bedarf nach einem Platz / Raum;

  • 1996 wird dieser als Jugendbericht vor dem Gemeinderat vorgestellt und beraten;

  • Es wird Bedarf für einen Jugendtreff festgestellt, eine Mehrheit im Gemeinderat befürwortet die Einrichtung einer Offenen Jugendarbeit;

  • Ein Gebäude in der Walkmühlenstraße wird als Provisorium unter Mithilfe der Jugendlichen renoviert; Eine ABM-Stelle für einen Sozialarbeiter wird geschaffen. Inbetriebnahme 4.3.1997.

  • 1997 wird eine zweite AMB-Stelle besetzt. Beide Stellen zunächst je 100%,

  • 1998 wird eine Stelle auf Wunsch einer neuen Mitarbeiterin auf 75% reduziert.

  • Im Oktober 1999 wird nach Abriss des Gebäudes Walkmühlenstraße der Neubau in der Schulerweiterung von der Offenen Jugendarbeit bezogen.

  • Aus ABM-Stellen werden feste Stellen.

 

4.) Personal

Zwei Stellen für Dipl. Sozialarbeiter / Sozialpädagogen (FH), 100 % und 75 % ;

Idealer Weise zurzeit geschlechtsparitätisch - derzeit besetzt mit Frau Dahlinger 

Reinigungskraft

 

5.) Prinzipien der Offenen Jugendarbeit

Offenheit / Freiwilligkeit

Selbstorganisation / Partizipation

Interessenorientierung / Erlebensweltorientierung

Pluralität des Angebots / Methodenvielfalt

Gemeinwesenorientierung

Niedrigschwelligkeit

 

6.) Ziele

  • Angebote für alle Jugendlichen Leutenbachs zu machen;

  • Jugendliche und junge Erwachsene durch den Prozess des Erwachsen-Werdens zu begleiten;

  • Raum, Angebot und Herausforderung schaffen, um die Er-Lebenswelt zu erweitern;

  • Schaffung nichthomogener Gruppen, um ethnische Inseln zu vermeiden und soziale Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen;

  • Hilfestellung bei der Bewältigung schwieriger Aufgaben des Reifens;

  • Außerschulische Bildung;

  • Lobby für Jugendliche sein in Verwaltung, Gemeinde, Öffentlichkeit, auf politischer Ebene, d.h. Interessen, Bedürfnisse, Potentiale und Kompetenzen nach außen aktiv vertreten.

 

7.) Das Haus

Ein modernes Gebäude (1999) als Teil der Schulerweiterung der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule am Ortsrand von Leutenbach, jedoch nicht an den Schulbetrieb angegliedert;

a.) der Raum

  • Ein großer Raum von ca. 80qm, durch eine flexible Wand in 20qm und 60qm zu trennen;

  • Küche mit offener Theke zum großen Raum;

  • Internetcafé, 3 Arbeitsplätze mit DSL-Anschluss;

  • Werkstatt mit breiter Tür, (eine Art begehbarer Schrank) ausgestattet mit Werk-, Mal-, Näh- und Bastelmaterial;

  • Büro für Mitarbeiter mit 2 Arbeitsplätzen;

  • Getrennte Toiletten; Behindertentoilette;

  • Speise-, Getränke- und Putzkammer;

  • Terrasse ca. 70 qm; überdachter Eingangbereich;

 

b.) Die Ausstattung mit Spielgeräten, Spielen, PCs, TV, modernen Medien, Sportgeräten, Küchenutensilien, Möbeln, usw. orientiert sich an den Bedürfnissen der Besucher/innen:

Sie soll

  • sauber und gewartet sein,

  • zum Verweilen einladen,

  • Spielraum zum Mitmachen und kreativen Gestalten lassen,

  • die „Werke“ der Besucher/innen aufnehmen,

  • flexibel und praktisch zu handhaben sein,

  • langsam ergänzt und erweitert werden.

 

c.) Die Hausordnung (im Anhang)

  • Der Umgang im Miteinander der Besucher/innen untereinander und der Mitarbeiter wird in der Hausordnung aufgezeigt. Sie hängt im Haus aus.

  • Die pädagogische Ausrichtung ist maßgebend: die Hausordnung ist vergleichbar mit der Mittellinie der Straße, die helfen soll, Unfälle zu vermeiden.

  • Sie wird nicht als Gesetz eingesetzt, bei dessen Verstoß unumgänglich Sanktionen folgen. Es bleibt im Ermessen der Mitarbeiter, die Gesamtsituation der Gruppe, des Einzelnen und des Machbaren einzuordnen und entsprechend zu reagieren.

  • Respekt vor Eigentum, das geltende BGB und JSG und das Eingebettet sein in das Gemeinwesen Leutenbach sind explizit angesprochen;

  • Die Mitarbeiter haben das Hausrecht.

  • Hausverweis bzw. Hausverbot werden ausschließlich als letztes Mittel eingesetzt, um Besucher/innen zu schützen oder den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können.

 

8.) Besucher/innen

  • Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 19 Jahren;

  • Kinder und Jugendliche aus Leutenbach und ihre Gäste;

  • Jüngere und Ältere, die sich in den laufenden Betrieb gut integrieren;

  • Junge Erwachsene, die den Abnabelungsprozess in Freizeit oder/und emotional noch nicht beendet haben;

  • Junge Erwachsene, die sich in Verantwortung für bestimmte Bereiche stellen.

 

9.) Aufgaben der Mitarbeiter/in

a.) Pädagogische Aufgaben:

  • bei regelmäßigen Öffnungszeiten betreut mindestens ein Mitarbeiter das Haus;

  • Beziehungsarbeit;

  • Das Internetcafé wird betreut, die Besucher/innen erhalten Unterstützung und Anregungen;

  • Die Besucher/innen werden zum Umgang mit „neuen Medien“ angeregt und können so ihre Medienkompetenz erweitern;

  • Projekte, Ausflüge, erlebnispädagogische Maßnahmen, Parties, Unternehmungen aller Art werden durchgeführt;

  • Die Jugendlichen sollen sich beteiligen können; auf Vollversammlungen wird über Geschehenes, Aktuelles und zu Planendes gesprochen;

  • Angebote in Handwerk und Kunst, Sport und Bewegung, Kultur und Politik, Musik und Medien können in Anspruch genommen werden;

  • Die Besucher/innen erhalten Unterstützung in allen Schulangelegenheiten (Referate, Hausaufgaben, Projektarbeiten, Lernschwierigkeiten, Schwänzen, Ärger mit LehrerInnen, …)

  • Sowohl für Mädchen als auch für Jungs werden geschlechtspezifische Angebote geschaffen; die Mitarbeiter/in sind integriert in Mädchenarbeit und Jungenarbeit des Kreishauses der Jugendarbeit und machen Teilnahme an kreisweiten Angeboten möglich;

  • bei Gestaltung und Bewältigung von Freizeit und freier Zeit erhalten die Besucher/innen Hilfe Anregungen;

  • in Krisensituationen kann Einzelbegleitung notwendig und kurzzeitig von Mitarbeitern durchgeführt werden;

  • Die Mitarbeiter/in setzen pädagogische Schwerpunkte, greifen Trends und Tendenzen in Jugendkultur auf und leiten evtl. präventive Maßnahmen ein;

  • Wöchentlich findet eine Teamsitzung statt, außerdem eine Jahresklausur (Reflexion, Planung, Austausch,…)

  • Fort- und Weiterbildung sind ständige Aufgaben der Mitarbeiter/in;

  • Der Austausch mit Kollegen des Rems-Murr-Kreises dient kollegialer Beratung;

  • Als Angebot gibt es einen Mittagsimbiss für Mittagsschüler/innen,

  • Sowie Unterstützung bei Suche nach Praktikumsstelle, Ausbildungsplatz, Bewerbungen;

 

Aufgabe der Mitarbeiter/in ist es, dies alles zu garantieren.

 

b.) Verwaltungsaufgaben:

  • Verwaltung der Theke;

  • Planung des Sommerferienprogramms der Gemeinde Leutenbach;

  • Teilnahme an Gremien, aktives Vertreten der Interessen der Jugendlichen;

  • Buchhaltung; Beantragung von Zuschüssen; Abgabe des Haushaltsplans bis 30.8. des Jahres;

  • Anleitung des Zivildienstleistenden;

  • Betreuung von Sozialstunden (Jugendgerichtshilfe);

 

c.) Öffentlichkeitsarbeit:

  • Präsenz in den Medien wie Amtsblatt, Winnender Zeitung, …

  • Pflege hauseigener Homepage;

  • Teilnahme am Sommerferienprogramm und der Hocketse mit eigenem Angebot;

  • Kooperation mit ortsansässigen Vereinen, Kirchen, Schulen; mit anderen Jugendhäusern, KJR, Jugendamt, Beratungsstellen, Arbeitsamt und Gerichtshilfe,….

  • Kontaktpflege zu Nachbarn und Schule;

 

10.) Finanzierung

  • Träger des Jugendtreffs ist die Gemeinde Leutenbach.

  • Die Finanzierung wird über den Gemeindehaushalt abgewickelt.

  • Den Mitarbeitern stehen Konten zur Verfügung, die über die Gemeinde abgerechnet werden. (Anschaffungen, Unternehmungen, Betriebskosten).

  • Die Offene Jugendarbeit muss ihren Haushaltsplan bis 30. 8. jeden Jahres eingereicht haben.

  • Die Thekenkasse wird von den Mitarbeitern geführt. Aus den Einnahmen wird täglicher Bedarf an Lebensmitteln eingekauft. Mit Überschüssen werden soziale Engpässe bei Unternehmungen unterstützt unter dem Motto: „von Jugendlichen für Jugendliche“.

 

11.) Evaluation durch:

  • wöchentlichen Austausch mit der Verwaltung,

  • regelmäßige ¼ Jahresberichte,

  • Jahresabschlussbericht von dem Verwaltungsausschuss,

  • Umfragen bei Jugendlichen;

  • Statistische Erhebungen,

  • Laufende Dokumentation, Fotos und Videos;

  • Gespräche mit älteren ehemaligen Besucher/innen;

  • Vollversammlung (Lob und Kritik als Barometer)

 

12.) Fortschreibung der Konzeption

  • Nach jeder Jahresklausur wird überprüft, ob die Konzeption fortgeschrieben werden sollte.

  • Reflexion der Planungsergebnisse: was wurde wie durchgeführt? Was nicht? Was ist wie zu bewerten? Worin liegen Ursachen für Gelingen oder Nicht-Gelingen? Was wird in welcher Form wiederholt, was entwickelt sich aus Vorangegangenem?...

  • Aktuelle Pädagogische Schwerpunkte werden formuliert.

  • Möglichst konkrete Planungsergebnisse werden festgeschrieben.


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